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    26.

    RDA Nachrichten


    In seiner Stellungnahme - BR-Drucksache 462/11(B) vom 23.9.2011 - zum Regierungsentwurf
    für eine PBefG-Novelle hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 23. September
    2011 den Gesetzentwurf der Bundesregierung in Sachen Nicht-Einführung einer Maut
    im Zusammenhang mit der Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs und der vollständigen
    Abschaffung des Unterwegsbedienungsverbots des § 48 Abs. 3 PBefG nicht beanstandet
    und unverändert übernommen.
    Die SPD/Grün-regierten Bundesländer und die Bundesratsausschüsse sind also mit
    ihren Anträgen zur Einführung einer Busmaut und zur nur teilweisen Abschaffung des
    Unterwegsbedienungsverbots beim Plenum des Bundesrats nicht durchgedrungen.
    RDA-Präsident Richard Eberhardt: „Ich bin sehr erleichtert, dass sich unser intensiver
    Rund-um-die Uhr-Einsatz seit dem 9.9.2011 in Sachen Bus-Maut letztlich ausgezahlt
    hat. Ich bedanke mich bei all den Entscheidungsträgern und Organisationen, die uns
    tatkräftig in unserem brennenden Anliegen zur Abwehr der Busmaut unterstützt haben.
    Mein Dank gilt auch den vielen Mitgliedern, die unserem Aufruf nach eigenem Tätig-
    Werden umgehend gefolgt sind. Danken möchte ich aber insbesondere der RDARechtsberaterin,
    Rechtsanwältin Brigitte Bech-Schröder, die sich mit ganzer Kraft und
    großem Engagement für die Nicht-Einführung einer Busmaut eingesetzt hat. Ohne ihren
    Einsatz wäre dieses positive Ergebnis nicht möglich gewesen.“
    „Allerdings dürfen und werden wir die Hände in Sachen Maut nicht in den Schoß legen:
    Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht beendet, der Ball liegt jetzt wieder bei der
    Bundesregierung, die sich wegen der vom Bundesrat nicht übernommenen anderen
    Regelungen des PBefG-Regierungsentwurfs mit dem Bundesrat wird einigen müssen“,
    so Richard Eberhardt weiter.
    Auch droht Gefahr aus einem anderen Zusammenhang: Die Bundeskanzlerin will die
    CSU-Forderung nach Einführung einer allgemeinen Pkw-Maut demnächst im BundesRDA
    Internationaler Bustouristik Verband e.V.
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    kabinett behandeln. Derzeit lässt sich nicht ausschließen, dass das Thema Busmaut
    erneut auf dem Tisch liegt.
    Richard Eberhardt: „Wir setzen weiterhin alles daran, dass es bei einer Mautbefreiung
    des Busses verbleibt und werden deshalb sämtliche Entscheidungsträger immer wieder
    mit den Zahlen und Fakten des umweltfreundlichen Reisebusses konfrontieren.“
    Dazu zählen vor allem die Wegekosten des Busses im Vergleich zur Bahn:
    Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat in seiner Studie von 2009 über
    die Wegekosten und Wegekostendeckung des Straßen- und des Schienenverkehrs in
    Deutschland im Jahr 2007 dazu festgestellt, dass der Kostendeckungsgrad für den
    Schienenpersonenfernverkehr für das Jahr 2007 56 % betrug, während der Wegekostendeckungsgrad
    der deutschen Busse für die Benutzung der Bundesautobahnen
    312 % betrug.
    Diese Zahlen belegen schlagkräftig und überzeugend, dass eine Busmaut, aus welchen
    Gesichtspunkten auch immer, vollkommen verfehlt wäre und die Wettbewerbsbedingungen
    für die privaten mittelständischen Bus-und Busreiseveranstalter-Unternehmer
    weiter nachhaltig verschlechtern würde.
    Richard Eberhardt: „Wir dürfen und können dies nicht akzeptieren. Lassen Sie uns deshalb
    weiter an einem Strang ziehen: Nur gemeinsam sind wir stark und können für unsere
    Unternehmer in solch schwierigen Situationen etwas erreichen.“

    Info:Brigitte Bech-SchröderRechtsanwältinRDA-RechtsberaterinTel.: 0221 – 91 27 72-0, Fax: 0221 – 12 47 88Hohenstaufenring 47-51, 50674 KölnE-Mail: info@rda.de, www.rda.de