Mär
03.
Vor Reisen in die folgenden Staaten bzw. Gebiete wird dringend gewarnt:
Israel/Palästinensische Gebiete, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Katar, Jemen.
Seit dem 28. Februar 2026 führen Israel und die USA Luftschläge gegen Ziele in Iran durch. In Reaktion darauf erfolgen Luftangriffe aus Iran auf zahlreiche Ziele in der Region. Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt. Auch weitere Luftraumsperrungen sind möglich. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie bspw. die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen.
Falls Sie sich in der Region aufhalten:
weitere Informationen....bzw.einige Antworten auf die Fragen, die zurzeit im Zusammenhang mit den aktuellen Geschehnissen in der Region am Häufigsten gestellt werden....
hier eine kurze Übersicht:
Tragen Sie sich bitte in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND ein (https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin), halten Sie den Eintrag aktuell, hinterlegen Sie auch Ihre telefonische Erreichbarkeit. Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für das Land Ihres Aufenthalts.
Wir haben ergänzend unter +49 30 5000 87777 eine Krisentelefonnummer eingerichtet. Sie ist von Montag bis Sonntag von 08.00 – 18.00 Uhr (deutscher Zeit) zu erreichen.
Bitte informieren Sie sich unmittelbar bei einem Reiseveranstalter oder einer Fluggesellschaft über Ausreisemöglichkeiten. Es kann zu Sperrungen der verschiedenen Lufträume kommen. Über wichtige neue Entwicklungen informieren wir mit Landsleutebriefen. Die Landsleutebriefe werden über ELEFAND (https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin) versandt. .
Wenden Sie sich an die Vertretung des Landes, dessen Nationalität Sie haben, und erkundigen Sie sich über Ihre Reisemöglichkeiten in der Region.
Bitte kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter oder Ihre Fluggesellschaft und schauen nach möglichen Ausreisealternativen. In Ländern mit gesperrtem Luftraum müssen Sie selbst abwägen, ob Sie Ihren Aufenthalt an einem sicheren Ort verlängern oder sich auf einen Weg über Land machen, dessen Gefahren Sie – und wir - nicht kennen.
Bitte nutzen Sie bestehende kommerzielle Ausreisemöglichkeiten, sofern es diese in Ihrem Aufenthaltsland derzeit gibt. Informieren Sie sich unmittelbar bei einem Reiseveranstalter oder einer Fluggesellschaft über Ausreisemöglichkeiten.
Bei Ertönen der Warnsirenen
Deutsche Angehörige, die sich in der Region aufhalten, sollen sich in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND (https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin ) eintragen, den Eintrag aktuell halten, den Anweisungen der lokalen Behörden folgeleisten und die Reise- und Sicherheitshinweise für das Land ihres Aufenthalts beachten.
Gruppenreisende können sich über ihre Reiseveranstalter an die zuständige Botschaft wenden.
Wir empfehlen, eine Kontaktperson in der Familie zu bestimmen, die Verbindung hält und Informationen innerhalb einer Familie bündelt und weitergibt.
Ausländische Angehörige sollten sich an die Botschaft Ihres Heimatlandes wenden.
Eine Einreise nach Deutschland ist für Staatsangehörige aus Drittstaaten häufig nur mit gültigem Visum möglich. Ob Familienangehörige mit einer anderen Staatsangehörigkeit ein Visum benötigen, können Sie auf dieser Übersicht überprüfen. Ggf. können Ihre Angehörigen zunächst auch in einen sicheren Drittstaat (bspw. die Türkei) visumsfrei einreisen.
Wir bitten um Verständnis, dass die Kapazitäten unserer Visastellen begrenzt sind. Bitte prüfen Sie aber auch die Ausreise Ihrer Angehörigen in einen sicheren Drittstaat, in den sie evtl. visumsfrei einreisen können. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den einzelnen Webseiten der verschiedenen deutschen Botschaften.
Wie sich die Lage entwickelt, ist gegenwärtig nicht absehbar. Halten Sie mit Ihrer Fluggesellschaft / Ihrem Reisebüro Kontakt und sehen sich regelmäßig die Reise- und Sicherheitshinweise (www.diplo.de/r) an. Schließlich und endlich kann Ihnen niemand die Entscheidung abnehmen, ob Sie Ihre Reise wie gebucht antreten wollen oder nicht. Ob eine Reise bei ausdrücklicher Reisewarnung vor dem Reiseziel storniert werden kann, ist eine reiserechtliche Frage, die Sie bitte direkt mit Ihrem Reiseanbieter besprechen. Wir weisen darauf hin, dass Lufträume unangekündigt gesperrt werden können, was nicht nur die Anreise, sondern insbesondere auch Ihre Ausreise stark beeinträchtigen kann.
Von: Presseteam Bundesregierung/ Auswärtiges Amt